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Das innerörtliche Potenzial
ist nach städtebaulichen, ökologischen und landschaftsästhetischen
Kriterien sorgfältig zu bewerten. Ortsbildprägende
Baumwiesen und Gärten, die zu hoher Wohnqualität beitragen,
sind von Überbauungen freizuhalten. |
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Freiflächen, die durch
Abrundungen außerhalb der bisherigen Bebauungsgrenzen
als innerörtliche Potenziale aktiviert werden sollen, sind
kritisch zu prüfen. |
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Die Probleme des Strukturwandels
im Dorf sind unter den Gesichtspunkten des demographischen Wandels
in die Zukunft projiziert zu betrachten, der Bedarf an Bauflächen
ist zu reflektieren. |
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Die verstärkte Fokussierung
auf die Aktivierung bereits erschlossener Bauplätze soll
zu entsprechenden Korrekturen in der Bauleitplanung führen.
Bei der Betrachtung der Potenziale und der Neuerschließung
von Baugebieten ist die Gesamtgemeinde / Planungsverband einzubeziehen. |
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Die Nutzung historischer Bausubstanz
soll vorrangig verfolgt werden, historische Gebäudeformen
und Bauteile sollen in moderner Form weiter verwendet werden. |
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Gebäudetypen, die sich
für die dörflichen Verhältnisse in Volumen und
Grundfläche eignen und Alternativen zum freistehenden Einfamilienhaus
der Vorstädte darstellen, sind verstärkt zu verwenden,
Erkenntnisse über eine lokale und regionale Baukultur sind
zu vertiefen. |
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Bei geeigneten Vorhaben sind
Test- bzw. Pilotentwürfe (z.B.: in Mehrfachbeauftragung)
zu erstellen. |
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Der Schwerpunkt 'Arbeiten'
soll in die Untersuchung einbezogen werden, vorhandene Flächen-
und Gebäudepotenziale in Gewerbegebieten sind zu ermitteln
und die Nutzungsmöglichkeiten im Bestand für den Schwerpunkt
'Arbeiten' mit Nachdruck zu aktivieren. |
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Konzeptionen und Planungen
sollten interdisziplinär erstellt werden. |
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Weiterentwicklungsmöglichkeiten
der ELR-Richtlinie sind zu prüfen, um noch mehr Potenziale
aktivieren zu können. |